Die Beiträge für die Grundversicherung sind nicht vom Einkommen abhängig. Durch den Eintritt in eine Altersteilzeit reduzieren sich Ihre Beiträge deshalb nicht, auch wenn Sie geringere Bezüge erhalten.
Grundsätzlich ändert sich der Beitrag auch durch den Eintritt in den Ruhestand nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eventuell ein ermäßigter Beitrag in Frage. Mehr dazu erfahren Sie hier.