Ändern sich meine Mitgliedschaftsbeiträge, wenn ich in Altersteilzeit oder in den Ruhestand gehe?

Die Beiträge für die Grundversicherung sind nicht vom Einkommen abhängig. Durch den Eintritt in eine Altersteilzeit reduzieren sich Ihre Beiträge deshalb nicht, auch wenn Sie geringere Bezüge erhalten.

Grundsätzlich ändert sich der Beitrag auch durch den Eintritt in den Ruhestand nicht. Wird für Sie vor Eintritt in den Ruhestand ein ermäßigter Beitrag in der Grundversicherung gewährt, fällt dieser weg, wenn Ihre Bezüge den Betrag für die Mindestversorgung erreichen. Die jeweils geltende Einkommensgrenze für den ermäßigten Grundversicherungsbeitrag finden in der Übersicht der Beiträge.