Die Krankenversichertennummer (kurz KVNR) ist eine bundeseinheitliche personenbezogene Identifikationsnummer in der Krankenversicherung. Vergleichbar wie die Steuer-Identifikationsnummer in der Steuerverwaltung. Nach dem Implantateregister wird die KVNR zur Registrierung bei einer Versorgung mit Implantaten benötigt. Diese umfasst seit dem 01.01.2025 Brustimplantate, Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie auch Aortenklappen.
Die Postbeamtenkrankenkasse wird in 2025 alle Versicherten in der Grundversicherung anschreiben, um eine KVNR zu beantragen. Benötigen Sie jedoch vorher schon aufgrund eines medizinischen Eingriffes eine KVNR, haben die Kliniken die Möglichkeit, über das Datenaustauschverfahren nach § 17c Abs. 5 KHG i. V. m. § 301 SGB V die Vergabe der KVNR zu initiieren. Das Verfahren sieht vor, dass das Krankenhaus die dafür notwendigen Daten im Feld „Vertragskennzeichen“ in der Aufnahmeanzeige an die PBeaKK übermittelt. Die PBeaKK beantragt daraufhin die KVNR und übermittelt diese dann an das Krankenhaus.