Studierende können zu Studienbeginn eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragen. Wichtig: Das muss innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation passieren. Der Befreiungsantrag kann an jede beliebige gesetzliche Krankenversicherung gerichtet sein. Sobald der Befreiungsbescheid vorliegt, reichen Sie diesen zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung ein. Ist Ihr Kind zu Beginn des Studiums noch nicht bei der PBeaKK mitversichert, benötigen wir zusätzlich einen Aufnahmeantrag.
Im weiteren Verlauf des Studiums muss der Studierendenstatus regelmäßig durch eine Immatrikulationsbescheinigung für jedes Wintersemester nachgewiesen werden.