Das Studium endet mit der Exmatrikulation. Sofern kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, ist die Weiterversicherung bei der PBeaKK noch bis zum Ablauf eines Jahres möglich. Für die Weiterversicherung wird ein Beitrag für studierende Kinder fällig.
Die Mitversicherung endet vor Ablauf des Jahres nach Exmatrikulation, wenn eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, zum Beispiel durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Bitte beachten Sie, dass auch bei Bezug von Arbeitslosengeld (ALG II) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.