In den Mitgliedergruppen A und B1 fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Grundversicherung an, wenn es neben dem Studierenden weitere mitversicherte Familienmitglieder gibt. Dies gilt, solange Ihr studierendes Kind im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist oder Kindergeld gezahlt wird. Im Regelfall erfolgen diese Zahlungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Zusatzversicherung dagegen bleibt beitragspflichtig.