Werksstudierende können bei der PBeaKK mitversichert bleiben, wenn die Beschäftigung während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche beträgt. Werden die 20 Stunden überschritten, tritt die Sozialversicherungspflicht ein: Der Studierende muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und die PBeaKK-Mitversicherung endet. In den Semesterferien dagegen gibt es keine Begrenzung der Stundenzahl: Studierende bleiben selbst bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.