Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen sind grundsätzlich ab Studienbeginn in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) pflichtversichert. Um weiterhin in der PBeaKK mitversichert zu bleiben, ist eine Befreiung von der KVdS erforderlich.