Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich. Ausschlaggebend ist hierbei, dass die beantragten Leistungen medizinisch notwendig, für Ihren konkreten Fall geeignet und wirtschaftlich vertretbar sind. Eine medizinische Notwendigkeit für Rehabilitationssport und Funktionstraining besteht, wenn kognitive oder psychische Beeinträchtigungen vorliegen, sodass eine langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich ist. Liegt dieser Fall bei Ihnen vor, bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung oder um eine ärztliche Begründung auf der Verordnung.