Nein, bei Versicherten der Mitgliedergruppe B ist keine Direktabrechnung durch den Gruppenleiter möglich. Bitte legen Sie uns im Anschluss der Behandlung Ihre Rechnung, die Teilnahmebestätigung und die ärztliche Verordnung (wenn keine Vorabgenehmigung der PBeaKK vorliegt) mit einem Leistungsantrag vor.
Die Direktabrechnung ist nur für die Versicherten der Mitgliedergruppe A vorgesehen.