Erstatten Sie Leistungen vor deren Erbringung?

Nein, eine Leistungserstattung findet immer erst statt, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde. In die Zukunft gerichtete Angaben können nicht berücksichtigt werden. Normalerweise erhalten Sie auch keine Rechnung vor Erbringung der Leistung. Reichen Sie daher bitte alle Unterlagen zusammen mit dem Leistungsantrag ein bzw. nutzen Sie die App PBeaKKDirekt mit der antragsfreien Erstattung.