In der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt: Als schwerwiegend chronisch krank gelten Sie, wenn Sie nachweislich wegen derselben Krankheit seit wenigstens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung sind. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Sie sind pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5.
- Sie verfügen über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad oder einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 60 Prozent. Oder Sie sind aufgrund einer Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert.
- Sie müssen kontinuierlich medizinisch versorgt werden, damit sich nach Ansicht Ihres Arztes Ihre Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert, Ihre Lebenserwartung nicht vermindert oder Ihre Lebensqualität nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen sagen, ob bei Ihnen eine Erkrankung nach der Chroniker-Richtlinie vorliegt.