Bekomme ich Kosten für einen Hausnotruf erstattet?
Ja, eine Erstattung kann bei Vorlage einer Rechnung erfolgen, wenn eine Genehmigung der Pflegekasse vorliegt. Voraussetzungen für die Genehmigung sind:
- Empfehlung im Pflegegutachten oder durch Prüfung nach Aktenlage bei nachträglich eingetretenem Bedarf.
- Pflegebedürftige sind im häuslichen Bereich zeitweise alleine und
- können mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen und
- Krankheits-/Pflegezustand, der jederzeit den Eintritt einer Notsituation erwarten lässt.
Der Beginn der Leistungsgewährung ist frühestens ab Pflegebedürftigkeit möglich, ansonsten ab Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Monatsmiete kann bis zu der Höhe erstattet werden, die für den Anbieter hinterlegt ist, höchstens jedoch 25,50 Euro pro Monat.