Bei manchen Hilfsmitteln können Stromkosten durch den Betrieb und Unterhalt entstehen.
Wenn die Stromkosten – bei Erwachsenen – 100 Euro im Kalenderjahr übersteigen, erstatten wir den Betrag, der über 100 Euro liegt (Selbstbehalt = 100 Euro). Bei Personen unter 18 Jahren erstatten wir den gesamten Betrag ohne Selbstbehalt.
Für die Stromkosten legen wir die Betriebsstunden und den Stromverbrauch des Gerätes (in Watt oder Ampere) zugrunde. Bei netzunabhängigen Hilfsmitteln ist die Anzahl der Ladevorgänge maßgeblich. Die Erstattung von Pauschalen ist nicht möglich.
Nutzen Sie das folgende Formular für die Beantragung der Stromkosten für Ihr Hilfsmittel.