Für die Krankenversicherung gilt: Hilfsmittel ab einem Anschaffungspreis von 150 Euro müssen von uns vorab genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden Hörgeräte, Perücken und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel – für diese Hilfsmittel ist keine Genehmigung nötig.
Um Selbstkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich auch Hilfsmittel unter 150 Euro im Vorfeld von uns genehmigen zu lassen. Hier ist nämlich eine Kürzung auf den Vertragspreis möglich – und zwar dann, wenn der Anschaffungspreis über dem Vertragspreis liegt.