Ja, Sie benötigen beim Bezug eines Hörgerätes sowohl bei einer Erstversorgung sowie bei einer Folgeversorgung eine fachärztliche Verordnung.
Einen Ersatz von Hörgeräten erstatten wir grundsätzlich frühestens nach Ablauf von fünf Jahren. Ausnahme: Wenn bei Ihnen aus medizinischen oder technischen Gründen eine vorzeitige Versorgung zwingend erforderlich ist. In diesem Fall benötigen wir neben Ihrer ärztlichen Verordnung auch eine ärztliche Begründung für die vorzeitige Versorgung.