Eine drahtlose Übertragungsanlage (beispielsweise FM-Anlage) besteht aus einem Sendermikrofon und einem an das Hörgerät gekoppelten Empfänger und dient einer Verbesserung des Nutz- beziehungsweise Störschallverhältnisses für den Nutzer. Diese Übertragungsanlagen erkennen wir bei entsprechender ärztlicher Verordnung zusätzlich zu einem Hörgerät oder Cochlea-Implantat an. Eine Erstattung kann außerdem erfolgen, wenn nach einer differenzierten fachärztlichen Diagnostik deutlich wird, dass neben dem Bestehen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung auch eine Einschränkung des Sprachverständnisses im Störschall besteht.