Reiseschutzimpfungen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, erstatten wir grundsätzlich nicht.
Ausnahmen sind folgende Fälle – vorausgesetzt, die Reiseschutzimpfung ist als solche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen:
- Beruflicher Auslandsaufenthalt
- Auslandspraktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums
- Freiwilliges soziales Jahr im Ausland.