Ja, die Kosten für Behandlungen im Ausland müssen Sie - egal welcher Mitgliedergruppe Sie angehören - zunächst grundsätzlich selbst auslegen.
Die Möglichkeit, medizinische Leistungen über eine sogenannte Europäische Versicherungskarte abzurechnen, besteht bei der PBeaKK nicht. Europäische Versicherungskarten werden in Deutschland lediglich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben.