Bei Schiffsfahrten gibt es Besonderheiten.
Maßgeblich für die Zuordnung des Schiffes zu einem Land ist die Flagge des Schiffs. Fährt das Schiff beispielsweise unter italienischer Flagge, ist von einer Behandlung in Italien auszugehen.
Eine Behandlung auf einem Schiff ist nicht mit einer stationären Behandlung gleichzusetzen. Auch bei einer Übernachtung auf der Krankenstation kann kein Krankenhaustagegeld gezahlt werden.
Falls die Versorgung im Schiff nicht ausreicht und Sie in einem Krankenhaus behandelt werden, erstatten wir Ihre Kosten für das nächstgelegene ausländische Krankenhaus.