Die Auslandsreisekrankenversicherung (AKV-Stufe) bietet einen ergänzenden Versicherungsschutz zur Grundversicherung bei vorübergehenden Auslandsreisen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Die verbleibenden Selbstbehalte werden grundsätzlich bei Aufwendungen erstattet, für die dem Grunde nach Leistungen in der Satzung vorgesehen sind. Die Aufwendungen müssen während eines Auslandsaufenthalts für eine Behandlung von akut eingetretenen Krankheiten oder Unfallfolgen entstanden sein.
Für einige Länder benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung, diese erhalten Sie von Ihrer Kundenberatung oder über unsere Internetseite.