Egal, ob Sie sich nur ambulant im Krankenhaus behandeln lassen oder dort stationär untergebracht werden: Grundsätzlich erstatten wir Ihnen in einem öffentlichen Krankenhaus Ihre tatsächlich anfallenden Krankenhauskosten im EU-Ausland.
Bei einer stationären Behandlung in einem privaten Krankenhaus im EU-Ausland führen wir hingegen eine Vergleichsberechnung mit einem Krankenhaus im Inland durch. Das heißt konkret: Lassen Sie sich in einer Privatklinik behandeln, so ist unsere Kostenübernahme auf die Höhe der Aufwendungen begrenzt, die in einem zugelassenen Krankenhaus in Deutschland – beispielsweise einer Universitätsklinik – angefallen wären. Daher empfehlen wir Ihnen im Fall einer stationären Behandlung möglichst ein öffentliches Krankenhaus aufzusuchen, um Selbstbehalte zu vermeiden.