Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt davon ab, ob die Behandlung innerhalb oder außerhalb der EU erfolgt. Einen Unterschied macht auch, ob Sie sich regulär oder im Rahmen eines Notfalls behandeln lassen.
Innerhalb der EU erstatten wir Ihnen dieselben Leistungen aus unserer Grundversicherung und Beihilfe wie im Inland. Dabei gelten auch die Regelungen zu Höchstbeträgen, Ausschlüssen und Eigenbeteiligungen wie in Deutschland.
Lassen Sie sich außerhalb der EU ärztlich behandeln, erstatten wir Ihre Aufwendungen aus der Grundversicherung und Beihilfe bis zu der Höhe, in der wir sie auch im Inland erstattet hätten. Hierzu erstellen wir eine Vergleichsberechnung. Ausnahmen, in denen wir keine Vergleichsberechnung durchführen, sind:
- Ihre Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen liegen unter 1.000 Euro je Krankheitsfall.
- Wir haben eine geplante Maßnahme im Vorhinein genehmigt.
- Sie mussten zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen.
- Sie wohnen in der Nähe der deutschen Grenze – beispielsweise im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet – und das nächstgelegene Krankenhaus befindet sich im Ausland. Dieses suchen Sie in einer akuten Notfallsituation auf.