In den meisten Fällen werden ambulant durchgeführte Operationen – also Operationen ohne Krankenhausaufenthalt – über Ihre Krankenversichertenkarte direkt mit uns abgerechnet. Nur in besonderen Ausnahmefällen – beispielsweise bei einer Behandlung, für die wir zwar Kosten übernehmen, die jedoch nicht vertraglich geregelt ist – ist das nicht möglich, sodass Sie eine Rechnung von Ihrem Arzt erhalten.