IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Diese Leistungen sind zusätzliche Gesundheitsleistungen, die über die medizinisch notwendigen ärztlichen Leistungen hinausgehen. Dies sind beispielsweise:
- Impfungen für die Urlaubsreise
- Kosmetische Leistungen
- Nicht medizinisch allgemein anerkannte Leistungen der alternativen Medizin
- Vorsorgeleistungen, die über die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen
- Zusatzuntersuchungen ohne Nutzen für die weitere Therapie, beispielsweise Gentests auf vererbliche Erkrankungen.
Sie können einfach feststellen, ob es sich um eine solche Leistung handelt: Der Leistungserbringer muss Sie ausdrücklich darauf hinweisen, wenn die Kostenübernahme durch Kostenträger nicht sichergestellt ist oder die Leistung medizinisch nicht notwendig ist.
Ihr Arzt bietet Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen an und Sie möchten das Angebot einschätzen? Dann kann Ihnen auch der IGeL-Monitor weiterhelfen. Unter www.igel-monitor.de finden Sie detaillierte Informationen zu den gängigsten IGeL-Angeboten und eine wissenschaftlich fundierte Bewertung, ob das Angebot positiv, tendenziell positiv, unklar, tendenziell negativ oder negativ zu beurteilen ist. Manche ärztliche Leistungen sind auch vollständig oder teilweise von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Diese Leistungen finden sie unter Anlage 1 BBhV.