Die Kataraktoperation gehört zur vertragsärztlichen Versorgung und kann von Ihrem Vertragsarzt über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Bei der vertragsärztlichen Versorgung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Bitten Sie die behandelnde Praxis, alle vertragsärztlichen Leistungen zur Kataraktoperation über Ihre Krankenversichertenkarte abzurechnen.
Leistungen, die über die vertragsärztliche Versorgung hinausgehen, können Sie mit Ihrem Arzt privat vereinbaren. Für diese privat vereinbarten Leistungen erhalten Sie eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).