Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Ihre pflegenden Angehörigen leisten eine verantwortungsvolle Aufgabe. Oftmals sind sie täglich im Einsatz, um sich um Ihre Bedürfnisse zu kümmern. Ob Entlastungsbetrag, soziale Sicherung oder Pflegekurse: Wir honorieren dieses Engagement – und unterstützen Ihre Pflegepersonen mit speziellen Leistungen der PPV.

Entlastungsbetrag – ein zusätzliches Plus für Ihre Pflege

Wahrscheinlich wünschen Sie sich – wie die Mehrheit der Pflegebedürftigen – in Ihrer gewohnten Umgebung versorgt zu werden. Hier bieten wir Ihnen den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser soll sowohl Sie als auch Ihre pflegenden Angehörigen unterstützen. Ziel ist, dass Sie ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause führen.

Der Entlastungsbetrag bietet Ihnen monatlich 131 Euro (125 Euro bis zum 31.12.2024) und ergänzt Ihre grundsätzlichen Regelleistungen bei häuslicher Pflege. Sie können Ihren Entlastungsbetrag recht flexibel einsetzen – konkret für Ihre Pflege aber auch für Unterstützungsangebote im Alltag: beispielsweise für eine Begleitung während Ihrer Einkäufe, bei Spaziergängen oder bei Arztbesuchen. Beträge, die Sie im laufenden Monat nicht verbrauchen, werden in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen. Schöpfen Sie Ihren jeweiligen Anspruch im Kalenderjahr nicht aus, so gilt dieser noch für das kommende Kalenderhalbjahr. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Nachbarschaftshilfe

Der Entlastungsbetrag kann ebenfalls für ehrenamtlich engagierte Einzelhelfende eingesetzt werden. Dazu zählt die sogenannte Nachbarschaftshilfe als Alltagsunterstützung. Zu nachbarschaftlich ergänzenden Unterstützungs- und Entlastungsleistungen zählen zum Beispiel

  • die Begleitung bei Spaziergängen, zu Ärzten oder Behörden, 
  • Einkaufs- und Hauswirtschaftsleistungen
  • Hilfen beim Vorlesen oder Ausfüllen von Formularen
  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und bei sozialen Kontakten.

Nicht dazu zählen Arbeiten an bzw. Instandhaltung von Gebäuden und Außenlagen oder Handwerkerleistungen, da sie keine ergänzende niederschwellige Leistung darstellen.

Wer kann ehrenamtlich als nachbarschaftshelfende Person tätig werden?

Einzelhelferin oder Einzelhelfer kann sein, wer:

  • die Unterstützung ehrenamtlich übernimmt,
  • mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad nicht verwandt oder nicht verschwägert ist,
  • nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt,
  • nicht als Pflegeperson für die pflegebedürftigen Personen tätig ist.

Anerkennung der Nachbarschaftshilfe

Wichtig zu wissen: Die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Nachbarschaftshelfer die entsprechenden Voraussetzungen, z.B. einen Pflegekurs, abgeschlossen hat. Davorliegende Zeiträume können nicht erstattet werden. Die Voraussetzungen sowie Bedingungen für die Finanzierung der Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag finden Sie nachfolgend.

Leistungen zur sozialen Sicherung Ihrer Pflegeperson

Pflegepersonen reduzieren oftmals ihre Berufstätigkeit oder verzichten sogar ganz auf einen eigenen Job. Ohne Absicherung wäre Ihre Pflegeperson benachteiligt – sowohl in ihren Rentenansprüchen als auch hinsichtlich ihrer Arbeitslosenversicherung. Hier bieten wir Ihnen Unterstützung: mit den PPV-Leistungen zur sozialen Absicherung Ihrer Pflegeperson.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihre Pflegeperson pflegt Sie – oder mehrere Pflegebedürftige – ehrenamtlich.
  • Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
  • Die Pflege umfasst wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.

Die Höhe der Beiträge, die in die Rentenversicherung Ihrer Pflegeperson gezahlt werden, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und den von Ihnen bezogenen Leistungen aus der Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung gilt für jede Pflege ein einheitlicher Beitrag.

Teilen sich zwei oder mehrere Pflegepersonen dauerhaft Ihre Pflege, kann jede Pflegeperson versichert sein, sofern sie – jeweils für sich gesehen – die Voraussetzungen erfüllt. Übrigens: Während der pflegerischen Tätigkeit sind Ihre Pflegepersonen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Pflegekurse – praktische Tipps für Ihre Pflege

Wie funktioniert das Umbetten? Wie lege ich Infusionen fachmännisch an? Was sollte ich bei der Wundversorgung beachten? Wahrscheinlich stellt sich Ihre Pflegeperson diese oder ähnliche Fragen. Um Sicherheit in der Pflege zu gewinnen, empfehlen wir Pflegekurse: Hier lernt Ihre Pflegeperson praktische Fähigkeiten rund um die Pflege. Darüber hinaus gibt es Gelegenheit, sich mit anderen Pflegenden auszutauschen. Wir übernehmen die Kosten für Pflegekurse in angemessener Höhe – ganz gleich, ob Sie von Angehörigen oder einer ehrenamtlichen Person gepflegt werden.

Pflegeschulungen und Pflegekurse – Hilfe bei einem Pflegefall in der Familie (aus dem vitamin Kundenmagazin)

Stark für die Pflege

 Pflegetrainig von Medicproof: Zum Video

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