Pflegezeit – eine Freistellung für Ihre Pflegeperson
Es kann von heute auf morgen passieren: Eine akute Pflegesituation tritt auf – ganz überraschend und unerwartet. Sind Sie davon betroffen und haben einen nahen Angehörigen, der sich um Sie kümmern möchte? Rechtliche Unterstützung bietet hier das Pflegezeitgesetz: Ihr Angehöriger hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit – um Ihnen zur Seite zu stehen.
Diese unbezahlte Freistellung gilt für bis zu zehn Arbeitstage. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Bitte beachten Sie: Beamte oder Selbstständige sind keine Beschäftigten im Sinne des Pflegezeitgesetzes. Wichtig ist außerdem, dass es sich um einen nahen Angehörigen handelt – wie Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihre Geschwister, Ihre Kinder oder Ihre Eltern.
Während dieser zehntägigen Freistellung hat Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Lohnersatz – das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Die Höhe dieses Geldes wird individuell für Ihre Pflegeperson berechnet und orientiert sich an dessen ausgefallenem Arbeitsentgelt.
Pflegegerechte Gestaltung Ihrer Wohnung
Ob festinstallierte Rampen, breitere Türen, Treppenlifter oder eine barrierefreie Dusche: Um Ihnen eine optimale Pflege zu bieten, ist ein bedarfsgerechtes Zuhause von entscheidender Bedeutung. Unterstützung erhalten Sie von uns: mit den Leistungen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes. Ziel ist, dass Sie in Ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung bleiben können – und das möglichst selbstständig und souverän.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung enthält unser Ratgeber:
Ambulant betreute Wohngruppen – Ihre Pflege-WG
Gemeinsam stark und zufrieden: In dieser Wohnform leben Sie zusammen mit anderen Pflegebedürftigen in einer Art „Pflege-WG“. Sie haben Raum für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und sind dennoch in Gesellschaft mit Ihren Mitbewohnern. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten Sie individuell nach Ihrem Bedarf. Mit unseren Leistungen aus der PPV können Sie neben der Pflege auch pflegegerechte Umbauten der gemeinsamen Wohnung finanzieren.