Wir erkennen die Beträge an, die auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart sind. Hierzu benötigen wir eine Bestätigung Ihres Therapeuten, dass sein abgerechneter Betrag dem mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarten Satz entspricht. Bitte legen Sie diese Bestätigung jeder Rechnung bei. So können Sie unsere Erstattung beschleunigen und Nachfragen vermeiden.