In der Regel kann Ihr Hausarzt Ihnen einen geeigneten Therapeuten empfehlen. Sie haben grundsätzlich freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Im Einzelnen sind dies nachfolgende Personenkreise:
- Fachärzte der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Ärzte mit der Bereichsbezeichnung beziehungsweise Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“
- staatlich zugelassene psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
Möchten Sie Ihre Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten mit einer staatlichen Zulassung durchführen, so muss dieser:
- zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sein oder
- in das Arztregister eingetragen sein oder
- über eine abgeschlossene Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie verfügen.
Falls Sie für Ihr Kind eine Psychotherapie vereinbaren möchten, so kommen hierfür noch mehr Berufsgruppen infrage: nämlich Personen, denen hierfür eine ausdrückliche Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt wurde. Gleiches gilt für Gruppentherapien. Sprechen Sie daher den von Ihnen gewünschten Therapeuten auf seine kassenärztliche Zulassung an.