Wie viele psychotherapeutische Sitzungen sind möglich?

Psychotherapeutische Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig. Im Einzelnen bieten wir Ihnen nach unserer Genehmigung folgende Leistungen:

Unsere Leistungen für Erwachsene

     Therapieformen im Fall von Erwachsenen      Erstgenehmigung von Einzelsitzungen bis zu:  Folgegenehmigung in Ausnahmefällen (erneuter Antrag notwendig) von Einzelsitzungen bis zu:    Erstgenehmigung von Gruppensitzungen bis zu:        Folgegenehmigung in Ausnahmefällen (erneuter Antrag notwendig) von Gruppensitzungen bis zu: 
Tiefenpsychologische Psychotherapie60406020
Analytische Psychotherapie 1601408070
Verhaltenstherapie60206020
Systemische Therapie36123612

Unsere Leistungen für Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) und Jugendliche (zwischen 14. und 21. Lebensjahr)

Therapieformen im Fall von Kindern und Jugendlichen      Erstgenehmigung von Einzelsitzungen bis zu:  Folgegenehmigung in Ausnahmefällen (erneuter Antrag notwendig) von Einzelsitzungen bis zu:    Erstgenehmigung von Gruppensitzungen bis zu:        Folgegenehmigung in Ausnahmefällen (erneuter Antrag notwendig) von Gruppensitzungen bis zu: 
Tiefenpsychologische fundierte oder analytische Psychotherapie Kind: 70
Jugendliche/r: 90
Kind: 80
Jugendliche/r: 90
6030
Verhaltenstherapie60206020

Welche genaue Sitzungszahl in Ihrem Fall erforderlich ist, wird von Ihrem Psychotherapeuten vorgeschlagen und von unserem Gutachter geprüft. Einzelsitzungen dauern unabhängig vom Lebensalter mindestens 50 Minuten und Gruppensitzungen mindestens 100 Minuten.

Möchten Sie Ihre Therapie verlängern, so benötigen wir eine erneute eingehende Begründung Ihres Psychotherapeuten und die vorherige Anerkennung im Gutachterverfahren. In besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigen wir Ihnen dann weitere Sitzungen.