- Entscheiden Sie – gerne auch in Absprache mit Ihren Angehörigen –, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten.
- Gehen Sie auf www.meinepatientenverfügung.de und registrieren Sie sich als Neukunde (Konto erstellen).
- Mit Ihrer Registrierung beginnt der Vertrag zwischen Ihnen und der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge.
- Die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung inkl. Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung sowie postalischem Dokumentenversand erhalten Sie bereits ab 9,50 Euro. Unser Kooperationspartner informiert Sie ausführlich über alle Angebotspakete.
- Sie können die Erstellung jederzeit unterbrechen, sich nochmals mit Angehörigen oder Ihrem Arzt abstimmen oder für sich nachdenken.
- Wenn Sie Ihre persönliche Patientenverfügung fertiggestellt haben, erhalten Sie diese zur Unterschrift per Post zugeschickt.
- Zusätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch online archivieren lassen und durch einen individuellen Notfall-Code direkt zugänglich machen.
- Wenn Sie den Notfall- und Archivservice nutzen möchten, kostet dies 19,50 Euro pro Jahr.
- Einen umfassenden Überblick zum Thema Patientenverfügung erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner auf der Ratgeberseite.
Wissenswertes zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten – sofern Sie zum entsprechenden Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, diese Wünsche selbst zu äußern. Somit können Sie vorab sicherstellen, dass bei ärztlichen Behandlungen stets Ihr Wille berücksichtigt wird.
Sie sind übrigens nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Es ist Ihre persönliche Entscheidung, die Sie in aller Ruhe überdenken können. Empfehlenswert ist, sich von einem Arzt oder einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Persönliche Wertvorstellungen, die eigene Haltung zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen untermauern Ihre Patientenverfügung.
Gut zu wissen
Die Patientenverfügung bedarf keiner Erneuerung – sie ist solange gültig, bis Sie diese formlos widerrufen. Dennoch empfiehlt es sich, die eigene Willenserklärung in bestimmten zeitlichen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Und: So lange Sie selbst Entscheidungen treffen können, gilt selbstverständlich Ihr aktueller Wille. Dieser kann durchaus der Patientenverfügung widersprechen. Ihre Verfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.
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