Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt hat festgestellt, dass Sie sich ein Hörgerät anschaffen sollten. Aus seiner Verordnung erkennt der Hörgeräteakustiker, welcher Hörbereich bei Ihnen korrigiert werden muss. Meist stehen verschiedene Hörgeräte zur Auswahl, die Sie im Alltag testen können. Für Ihre Kaufentscheidung spielen das Hörempfinden und der Tragekomfort eine Rolle, aber auch die Funktionalität und natürlich der Preis.
Eine Otoplastik für ein Hörgerät ist im Höchstbetrag von 1.500 Euro enthalten. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen zudem Leistungen aus der ISH-Stufe der Zusatzversicherung zu.
Warum bieten wir das Serviceangebot an?
Häufig übersteigen Angebote für eine Hörgeräteversorgung den Höchstbetrag von 1.500 Euro. Trotz Zusatzversicherung können so schnell hohe Selbstbehalte entstehen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, unterstützen wir Sie mit unserem kostenfreien Serviceangebot Hörgeräte-Begutachtung. Dabei beauftragen wir auf Ihren Wunsch hin einen neutralen Sachverständigen.
Um ein neutrales Gutachten zu erstellen, benötigen wir von Ihnen:
- die vom Hals-Nasen-Ohrenarzt ausgestellte Verordnung mit den dort ermittelten Hörbereichen
- Ihre Einverständniserklärung zur Weiterleitung Ihrer Daten an die Sachverständigengesellschaft
- falls vorhanden: den Kostenvoranschlag für Ihre geplante Hörgeräteversorgung.
Der Sachverständige prüft das bereits vorliegende Angebot und benennt gegebenenfalls kostengünstigere gleichwertige Hörgeräte-Alternativen. Welches Hörgerät Sie kaufen, entscheiden Sie selbst.
So nutzen Sie das Serviceangebot Hörgeräte-Begutachtung
Wenn Sie Interesse an dem Serviceangebot Hörgeräte-Begutachtung haben, kontaktieren Sie bitte unsere telefonische Kundenberatung unter der Telefonnummer 0711 346 529 96 oder 0180 2 346 529 96*. Wir beraten Sie dann ausführlich und kümmern uns um alles Weitere.
*6 Cent je Anruf aus dem Festnetz
Serviceangebote Gesundheit
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