Bei Fahrten von Familien- und Haushaltshilfen mit einem privaten PKW erstatten wir 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer, maximal 130 Euro.
Das gilt neben der An- und Rückfahrt auch für weitere Fahrten, beispielsweise wenn Ihre Familien- und Haushaltshilfe Botengänge oder Besorgungen erledigt. Bitte beachten Sie: Fahrten zu Ihrer Arzt- oder Heilpraktikerpraxis sowie ins Krankenhaus müssen ärztlich verordnet werden. Diese Fahrten zählen nicht zu den Tätigkeiten einer Familien- und Haushaltshilfe.
Bei Bahnfahrten erstatten wir Kosten in Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse (2. Klasse). Dauert die Bahnfahrt länger als zwei Stunden, erkennen wir auch Fahrtkosten der 1. Klasse an.