Wir benötigen den Einkommensteuerbescheid Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, um die Einkommensgrenze von 20.878 Euro pro Jahr zu prüfen. Ist diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch Ihres Partners auf Mitversicherung. Aus dem Bescheid müssen Name, Vorname und Gesamtbetrag der Einkünfte Ihres Partners sowie das Jahr des Steuerbescheids ersichtlich sein. Andere Angaben können Sie unkenntlich machen, beispielsweise durch Schwärzen. Als Mitglied sind Sie verpflichtet, ein Überschreiten eigeninitiativ zu melden – das Formular finden Sie hier: