Mit unserer Anfrage zur Mitversicherung prüfen wir, ob Ihr Kind im Familien- oder Auslandszuschlag der Beihilfe zu berücksichtigen ist. Ihre Antwort ist Voraussetzung dafür, dass eventuelle Beihilfeleistungen für Ihr Kind gezahlt werden. Sie wirkt sich gegebenenfalls auch auf die Höhe Ihres Beihilfebemessungssatzes aus.