In bestimmten Ausnahmefällen können Sie als mitversicherter Angehöriger ein eigenes Antragsrecht formlos bei uns beantragen. Dies betrifft beispielsweise in Trennung lebende Ehepartner oder Angehörige in schwierigen innerfamiliären Verhältnissen, die eine vertrauliche Behandlung wünschen – beispielsweise, wenn es um eine Psychotherapie geht. Für Sie besteht dann ein eigenes Antragsrecht. Sie haben jedoch keinen eigenen Beihilfeanspruch: Diesen hat ausschließlich das beihilfeberechtigte Mitglied.