Ja, wenn die Abrechnung nach der Gebührennummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgt. Rechnet Ihr Zahnarzt hingegen eine Pauschale ab, können wir keine Leistungen zahlen.
Ja, wenn die Abrechnung nach der Gebührennummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgt. Rechnet Ihr Zahnarzt hingegen eine Pauschale ab, können wir keine Leistungen zahlen.