Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod des Versicherten. Rechnungen, die bei Ihnen nach dem Todestag eingehen, können Sie selbstverständlich weiterhin bei uns einreichen.
Die Beiträge der PBeaKK werden von unseren Mitgliedern im Regelfall monatlich im Voraus beglichen. Den Sterbemonat zählen wir als vollen Beitragsmonat.
Für die Beiträge der PPV findet eine anteilige Berechnung nach Tagen statt. Bei den meisten unserer Versicherten läuft die Beitragszahlung über das SEPA-Lastschriftverfahren, welches wir nach dem Tod stoppen. Sollte es dennoch zu einer Einziehung kommen, erstatten wir die Beiträge automatisch auf das belastete Beitragskonto zurück.