Wenn Fahrten zu einer Behandlung notwendig sind, erstatten wir grundsätzlich Fahrtkosten von Ihrem Aufenthaltsort bis zur nächst erreichbaren und geeigneten Behandlungsmöglichkeit. In der Regel sind je Hin- bzw. Rückfahrt Eigenbehalte (Zuzahlungen) in Höhe von 10 Prozent, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten. Weitere Informationen zum Thema Fahrtkosten finden Sie hier.