Bekomme ich Fahrtkosten erstattet?

Wenn Fahrten zu einer Behandlung notwendig sind, erstatten wir grundsätzlich Fahrtkosten von Ihrem Aufenthaltsort bis zur nächst erreichbaren und geeigneten Behandlungsmöglichkeit. In der Regel sind je Hin- bzw. Rückfahrt Eigenbehalte (Zuzahlungen) in Höhe von 10 Prozent, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten. Weitere Informationen zum Thema Fahrtkosten finden Sie hier.