Sie waren bisher bei Ihrem verstorbenen Ehepartner ruhend in der Grundversicherung mitversichert? Dann können Sie diese ruhende Mitversicherung in eine ruhende Mitgliedschaft umwandeln. Das hat folgenden Vorteil: Sie können Ihre ruhende Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt aktivieren und zu unserem aktiven Mitglied werden – wenn beispielsweise Ihre gesetzliche Pflichtversicherung endet. Wenn Sie hingegen auf Ihre ruhende Mitgliedschaft verzichten, haben Sie später keine Möglichkeit mehr, in unsere Versicherung einzutreten, da unser Bestand geschlossen ist.