Versicherte Personen der gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, beim Arztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte mit Bild vorzulegen. Als PBeaKK-Versicherter sind Sie davon nicht betroffen. Hintergrund: Wir sind keine gesetzliche Krankenkasse, sondern gehören zu den „sonstigen Kostenträgern“. Für diese finden die Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen keine direkte Anwendung. Daher ist Ihre Versichertenkarte auch ohne Bild und ohne den Aufdruck „G2“ gültig.
Die Abrechnung über Ihre Versichertenkarte ist weiterhin in allen Arztpraxen möglich. Dies hat uns die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausdrücklich bestätigt – Ihre Arztpraxis muss daher sicherstellen, dass eine Abrechnung über Ihre Versichertenkarte erfolgen kann. Gegebenenfalls muss sich Ihr Arzt mit dem Hersteller des Kartenlesegeräts in Verbindung setzen, damit Ihre Karte korrekt eingelesen werden kann.
Kann die Karte nicht eingelesen werden, kann die Abrechnung im Rahmen des Ersatzverfahrens erfolgen. Die Ausstellung einer gesonderten Versicherungsbestätigung ist bei Vorlage einer gültigen Versichertenkarte nicht notwendig. Diese sollte auch als Versicherungsnachweis gelten, so dass auf die Vorlage einer gesonderten Versicherungsbestätigung verzichtet werden kann.