Sie brauchen gar nichts zu veranlassen. Wir sind keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern gehören zu den „sonstigen Kostenträgern“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat uns ausdrücklich bestätigt, dass die Abrechnung über unsere Krankenversichertenkarte weiterhin in allen Arztpraxen möglich sein muss.