Welche Leistungen erhalte ich für wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus?

Grundsätzlich können unsere A- und B-Mitglieder eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Unsere B-Mitglieder erhalten Leistungen wie bei einer ambulanten Behandlung. Für unsere A-Mitglieder zahlen wir keine Kassenleistungen, sondern ausschließlich Beihilfeleistungen – ein Selbstbehalt ist unvermeidlich.