Welche Leistungen erhalte ich für wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus?

Grundsätzlich können unsere A- und B-Mitglieder eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Unsere B-Mitglieder erhalten Leistungen wie bei einer ambulanten Behandlung. Für unsere A-Mitglieder zahlen wir keine Kassenleistungen, sondern ausschließlich Beihilfeleistungen – ein Selbstbehalt ist unvermeidlich.

Hinsichtlich der Arztrechnungen raten wir zur schnellen Einreichung. Dies gilt besonders für Operationsrechnungen. Der Grund: Die komplexe Gebührenordnung ist in die Jahre gekommen. Manche neu entwickelte Leistung ist schwer abbildbar. Gelegentlich ergeben sich daraus gebührenrechtliche Probleme, über die wir Sie vor Bezahlung der Rechnung informieren können. Wir helfen Ihnen damit, Selbstbehalte zu vermeiden.