Haben Sie eine Grundversicherung bei uns, rechnet das Krankenhaus in der Regel direkt mit uns ab. Sobald diese Rechnung bei uns eingeht, überweisen wir Ihnen automatisch alle Leistungen unserer Zusatzversicherung, die Ihnen zustehen. Reichen Sie eine Wahlleistungsrechnung ein und das Krankenhaus rechnet direkt mit uns ab, schicken wir Ihnen einen zweiten Erstattungsbescheid.
Verfügen Sie über einen abgeleiteten Beihilfeanspruch, erhalten Sie die Leistungen unserer Zusatzversicherung zusammen mit Ihrer Beihilfe für das Zweibettzimmer. Haben Sie ausschließlich eine Zusatzversicherung für das Krankenhaustagegeld bei uns? Dann beantragen Sie die entsprechende Leistung mit einem Leistungsantrag. In diesem Fall brauchen wir zudem eine Bescheinigung des Krankenhauses oder Ihrer Krankenkasse, aus der das Aufnahme- und Entlassungsdatum sowie Ihre Anspruchsgrundlage für die Bewilligung hervorgehen.