Die Postbeamtenkrankenkasse gewährt den Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG grundsätzlich und nach Prüfung auf Antrag, und zwar durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere zulässige Weise. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen. Die Postbeamtenkrankenkasse kann Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro zuzüglich der Rückforderung von Auslagen erheben. Für die Erhebung von Gebühren und die Rückforderung von Auslagen gelten die Vorgaben der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV).
Wenn Sie ein Anliegen zum Thema Informationsfreiheit bei der PBeaKK haben oder einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG stellen möchten, können Sie diese an den Datenschutzbeauftragten der Postbeamtenkrankenkasse, Herrn Stefan Eronen, Nauheimer Straße 98, 70372 Stuttgart, schicken oder per E-Mail senden an datenschutz@pbeakk.de.