Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem extern durchgeführten Testverfahren, das vom „Test and Integration Center Dresden“ durchgeführt wurde, welches ein akkreditiertes Prüflaboratorium durch die DAkkS ist. Die Teststelle war nicht an der Entwicklung der App beteiligt.
Im Zugänglichkeitstest wird geprüft, inwieweit die Informations- oder Kommunikationstechnologie (IKT) über die funktionale Leistungsfähigkeit verfügt, die es den Benutzenden ermöglicht, Funktionen zu lokalisieren, zu identifizieren und auszuführen und unabhängig von physischen, kognitiven oder sensorischen Fähigkeiten an die bereitgestellten Informationen zu gelangen.
Im Konformitätstest wird die IKT gegen normativ relevante Barrierefreiheitsanforderungen geprüft. Die verwendeten Testkriterien basieren auf der EN 301 549 V3.2.1:2021, welche die Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit von IKT definiert.
Sofern relevant, erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Vereinbarkeit der IKT mit gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit – für öffentliche Stellen gemäß BITV 2.0:2019 (bzw. EU-Richtlinie 2016/2102).
Aufgrund der Überprüfung ist die App PBeaKKDirekt mit den zuvor genannten Anforderungen aktuell nicht vereinbar. Wir arbeiten daran, die Barrieren zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind in den Betriebssystemen von iOS und Android nicht barrierefrei:
- Die Änderung der Bildschirmausrichtung ins Querformat ist nicht möglich.
- Die Statusleiste ist für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar (der Fortschritt des Übertragungsbalkens).
- Die Statusanzeige beim Fotografieren eines Dokuments ist für den Screenreader nicht erkennbar (wechselnde Texthinweise der Funktion „automatischen Aufnahme“).
- Im Bereich der Benutzerpräferenz wird der Dark Modus größtenteils nicht unterstützt.
- Informationen und Beziehungen, die die visuelle oder auditive Formatierung vermitteln, sind nicht vollständig zugänglich für Personen mit Seh- und Farbwahrnehmungseinschränkungen.
- Der Kontrastabstand von Text-Inhalte und Nicht-Text-Inhalten ist teilweise zu gering.
- Nicht alle Seiten passen sich bei Erhöhung der Schriftgröße korrekt an.
- Teilweise können Name, Rolle, Wert z. B. bei Checkboxen nicht erfasst werden.
- Die aufgabenangemessene Fokusreihenfolge ist nur teilweise logisch, vereinzelt werden nicht sichtbare Inhalte durch Wischgesten erreicht.
- Nicht alle Label (Felder) sind für Personen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen durch die Sprachsteuerung korrekt beschriftet.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.03.2024 erstellt.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der EinreichungsApp aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 9744 97100
E-Mail: uk@pbeakk.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.