Pro Kalendertag fällt für stationäre Rehabilitationsbehandlungen ein Eigenbehalt in Höhe von 10 Euro an. Bei Anschlussheilbehandlungen ist dieser zusammen mit den Eigenbehalten für die stationäre Krankenhausbehandlung auf 28 Kalendertage begrenzt. Bei allen anderen stationären Rehabilitationsbehandlungen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Weitere Informationen finden Sie hier: