Welche Schutzimpfungen werden übernommen?

Wir erstatten Ihre Kosten für die im Folgenden aufgelisteten Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und in der Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt sind.

Hier ein kleiner Ausschnitt.

Personengruppe

Impfung

für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Masern, Meningokokken Serogruppe C, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokokken, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Rotaviren, Röteln, Tetanus, Varizellen (Windpocken)

Für Personen ≥ 6 Monate, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben

COVID-19

für Personen zwischen 9 und 14 Jahren

Humane Papillomaviren (HPV) – Gebärmutterhalskrebs

für Personen über 60 Jahre

Pneumokokken

für Personen ab 60 Jahren

oder

für Personen ab 50 Jahren, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben

beispielsweise:

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Herpes Zoster (Gürtelrose)

für alle Altersgruppen

Influenza (Grippeschutzimpfung), Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – Zeckenbiss